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Odenkirchener Str. 21, 41363 Jüchen, info@knowhow-online.net, +49 (0) 2165 1707990

AGB's

KNOW HOW
Inh. Peter Sonnet
Know How - Kirchstr. 17
41363 Jüchen
USt-Id.: DE815029577
Tel: 02165-1707990
Fax: 02165-1707996
info@knowhow-online.net

§ 1 Allgemeine Geschäfts- und Liefer - und Teilnahmebedingungen

  • Geltungsbereich
Die Lieferungen und Leistungen von Know How, Peter Sonnet, Kirchstrasse 17, 41363 Jüchen, im Folgenden Know How genannt, erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich anderweitige Bedingungen insbesondere Verträge vereinbart bzw. geschlossen wurden. Auf die Vertrags- und Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen.
Soweit ein telefonischer Auftrag seitens des Auftraggebers erteilt worden ist, ist dieser für beide Seiten bindend.
Anderslautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Lieferanten sind nur dann wirksam, wenn diese von Know How schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für die Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabredungen bestehen zur Zeit des Vertragsabschlusses nicht. Spätere Zusagen und Nebenabredungen, sowie der Verzicht vom Schrifterfordernis dieser Vereinbarung, bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Firma Know How.

 

  • Lieferungen und Leistungen
Die Angebote von Know How sind als Aufforderung zur Angebotsabgabe zu verstehen. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von Know How, oder mit der Annahme der Lieferung durch den Auftraggeber oder Lieferanten zustande. Bei telefonischer Terminvereinbarung sind genannte Termine für den Auftraggeber bindend. Know How ist berechtigt von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, welche offen legen, dass der Auftraggeber insolvent und bezüglich der Gegenleistung nicht leistungsfähig ist.
Know How ist berechtigt, abweichend von den Bestellungen des Auftraggebers, geänderte und angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Das Recht zur Teillieferung und deren Fakturierung bleiben Know How vorbehalten.
Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer, der Spedition oder der Transportfirma übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Verzögert sich die Sendung versandbereiter Waren aus Gründen, die nicht von der Firma Know How zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers eingelagert werden.
Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Know How vereinbart. Dieser beträgt in der Regel maximal 14 Tage und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Know How oder beim Hersteller eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art (soweit nicht von Know How verschuldet), Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzugs auftreten. Sollte Know How in Vollzug geraten, kann der Auftraggeber nach einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Soweit die Lieferverzögerungen aus oben genannten Gründen länger als sechs Wochen dauern, ist auch die Firma Know How berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sofern nicht anders vereinbart, ist Know How berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Auftraggebers gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten haben keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

 

  • Abnahme und Gefahrenübergang
Der Auftraggeber hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung und oder Lieferschein zu überprüfen. Unterbleibt eine Beanstandung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt, soweit nicht die Voraussetzungen für eine Rücksendung gemäß unseren allgemeinen Rücksendebedingungen vorliegen. Ein ausdrücklicher Hinweis hierauf liegt der Warenlieferung bei. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Auftraggeber nicht zu einer Verweigerung der Abnahme. Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Auftraggeber oder dessen Beauftragte auf den Auftraggeber über. Soweit sich der Versand durch Verschulden des Auftraggebers verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Die Bestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung.

 

  • Preise, Zahlungsbedingungen und Valuten
Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebenden Preise verstehen sich exklusiv Versandkosten. Die Versandkosten entnehmen Sie bitte unseren Angeboten. Diese, sowie grundsätzlich alle Lieferungen werden zuzüglich Transportversicherung und Abwicklungspauschale gesondert berechnet. Know How behält sich das Recht vor, die Preise für Material oder Versandkosten zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder Transportfirmen vorliegen. Diese werden den Auftraggebern auf Verlangen nachgewiesen. Zahlungen sind, falls nicht anders schriftlich vereinbart, sofort nach Erhalt der Ware zu leisten. Rechnungsstellung erfolgt bei Lieferung. Falls schriftlich festgelegt ist, dass der Auftraggeber per Rechnung beliefert wird, muss die komplette Rechnungssumme innerhalb von sieben Tagen ab Lieferung (Zugang beim Auftraggeber) beglichen werden. In Überschreitung der Zahlungstermine steht der Firma Know How ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schaden bleibt unberührt. Know How ist berechtigt, trotz anders lautende Bestimmungen des Auftraggebers oder Lieferanten, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten oder Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die Firma Know How berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
Bitte überweisen Sie die Gesamtsumme innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungserhalt und ohne Abzüge unter Verwendungszweck der Rechnungsnummer auf das u.a. Geschäftskonto. Nach den sieben Tagen Wertstellungsfrist folgt mindestens eine Mahnung. Mahnungen sind kostenpflichtig und werden mit 10,- € berechnet. Nach mindestens einer erfolglosen Mahnung behält sich Know How die Einleitung eines Rechtsverfahrens und/oder kostenpflichtige Inkasso-Verfahrens vor.
Bei Nichteinhaltung eines Termins ohne vorherige Absage seitens des Auftraggebers wird die Anfahrtspauschale dennoch fällig. Bei Notdienst, Sonn- und Feiertagen gelten die aktuellen Zuschläge laut Preisliste. Alle offenen Forderungen werden sofort fällig. Bei Ratenzahlungen sind Wertstellungstermine (Valuten) aufgeführt.

 

  • Eigentumsvorbehalt
Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von Know How bis zur Erfüllung aller Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber. Der Auftraggeber ist unwiderruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber auf das Eigentum von Know How hinzuweisen und Know How unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass der Dritte die Rechte von Know How berücksichtigt. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit Know How gehörenden Waren erwirbt Know How Miteigentum anteilmäßig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. An der verarbeitenden Ware entsteht Miteigentum von Know How im Sinne der vorstehenden Bestimmungen. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von Know How an den Auftraggeber, oder bei Vermögensverfall des Auftraggebers darf Know How zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalt an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Auftraggebers betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch Know How gelten nicht als Vertragsrücktritt sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Know How ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und verpflichtet. Auf Verlangen von Know How wird der Auftraggeber die abgetretenen Forderungen benennen. Know How darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche von Know How um mehr als 20%, gibt Know How auf Verlangen des Auftraggebers den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei. Für Test und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben grundsätzlich im Eigentum von Know How. Sie dürfen vom Auftraggeber nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit Know How benutzt werden. Jegliche Sonderregelungen bedürfen der Schriftform, ebenso wie eine Abweichung von diesem Schriftformerfordernis.

 

  • Software und Dienstleistung
Das Anpassen, Speichern, Sichern oder Verändern von Drittprogrammen nach Einspielen neuer Programmversionen oder Änderungen oder Ergänzungen der unterstützten Programme obliegt alleine dem Anwender. Know How übernimmt keine Verantwortung für die Pflege oder Sicherung der Stamm- oder Bewegungsdaten des Anwenders. Der Anwender ist dafür verantwortlich, die eigenen erstellten Daten regelmäßig, insbesondere den aktuellen Datenbestand vor Überprüfung der EDV- Anlage zu sichern, weiterhin vor jeder Änderung oder Ergänzung der Programme. Die Firma Know How übernimmt für herstellerbedingte Programmfehler nur insoweit eine Haftung, wie sie auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Know How beruhen. Der Anwender trägt die Verantwortung für die Nutzung und den eventuellen Missbrauch von Zugangs- und Lizenznummern. Software ist vom Umtausch ausgeschlossen, sofern die Originalverpackung entsiegelt wurde.

 

  • Gewährleistung
Know How gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von Know How schriftlich bestätigt wurden. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normaler Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Auftraggebers, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, oder fehlerhafte Programm-, Software- und / oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden und Folgeschäden an Hard- und Software, die durch unsachgemäße Kenntnisse des Anwenders im Bereich der Installation von Hardwarekomponenten, Softwareprogrammen und Treibern verursacht werden. Ausschließlich durch Know How bestimmte Personen dürfen diese Art der Arbeiten durchführen, andernfalls ist Know How für keine Art von Gewährleistungsansprüchen, Schäden und Folgeschäden haftbar. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder von Know How selbst angebrachte Identifizierungsetiketten sowie alle anderen ähnlichen Kennzeichnungen vom Auftraggeber entfernt worden sind. Diese Gewährleistungsansprüche gegen Know How beginnen ab dem Zeitpunkt der Gefahrübergabe und enden mit der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Dabei sind vom Auftraggeber die jeweiligen Gewährleistungs- und Garantiezeiten der Hersteller zu beachten. Beanstandete Ware ist der Firma Know How mit einer genau formulierten und eindeutigen Fehlerbeschreibung des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von Know How Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in den Besitz von Know How über. Im Falle der Nachbesserung übernimmt Know How die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, nicht jedoch Kosten für den Nutzungsausfall, trägt Know How. Gewährleistungsansprüche für reparierte oder ausgetauschte Artikel bedeuten weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Gewährleistungszeit. Kosten, die der Auftraggeber zu zahlen hat, der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen von Know How berechnet. Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüchen des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung/Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Auftraggeber die Abwicklungsrichtlinien des Kundendienstes in der jeweils gültigen Fassung bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen in der jeweils gültigen Fachhandelspreisliste zu beachten.

 

  • Haftung / Allgemeine Bestimmung
Know How haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn. Die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb von Know How mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Auftraggeber erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Weiterverarbeitung innerhalb der Firma Know How.

 

§ 2 Teilnahmebedingungen für Seminare, Schulungen, Workshops und alle Veranstaltungen

  • Anmeldung
Die Anmeldung zu unseren Seminaren/Schulungen/Workshops können Sie schriftlich mit unserem Anmeldeformular per Fax oder per E-Mail vornehmen und wird umgehend von uns schriftlich bestätigt. Spätestens eine Woche vor Seminar-/Schulungs/Workshop-Beginn erhalten Sie von uns eine verbindliche Einladung zum jeweiligen Seminar. Die Auswahl der Seminare/Workshops unterliegt ausschließlich der Verantwortung des Kunden. Bitte prüfen Sie vor Buchung immer die jeweiligen Veranstaltungsinhalte und die dazugehörigen Voraussetzungen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei der Auswahl der Seminare/Schulungen/Workshops beratend zur Seite. Mit Ihrer verbindlichen Anmeldung erkennen Sie grundsätzlich die Teilnahmebedingungen an.

 

  • Teilnehmerzahl
In Ihrem Interesse ist die Teilnehmerzahl bei all unseren Seminaren/Schulungen/Workshops auf die in der jeweiligen Seminar/Schulungs/Workshop-Ausschreibung Personenanzahl begrenzt. Wir legen größten Wert auf die individuelle Betreuung unserer Teilnehmer. Wir dürfen Sie aus diesem Grunde bitten sich immer frühzeitig für Ihre Wunschseminare/Schulungen/Workshops anzumelden. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Zum Zwecke einer Durchführungsgarantie der von Ihnen gebuchten Veranstaltungen, erlauben wir uns bei zu geringen Teilnehmerzahlen oder einer Einzelbetreuung mit einer angepassten Veranstaltungsdauer (von bis zu 50 % des ausgeschriebenen Zeitraumes bei vollem Inhalt), diese durchzuführen, oder Ihnen umgehend einen Ersatztermin bekannt zu geben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Kurse aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl gegebenenfalls auch absagen oder verschieben müssen. Selbstverständlich werden Sie in diesem Fall von uns sofort benachrichtigt. Dem Teilnehmer dadurch entstehende Kosten können uns gegenüber nicht geltend gemacht werden. Sie haben aber die Möglichkeit in solch einem Fall vom gebuchten Seminar/Schulung/Workshop zurückzutreten und bekommen selbstverständlich Ihre Anzahlung, bzw. die geleistete Gebühr zurückerstattet.

 

  • Durchführungsorte
Die Seminare/Schulungen/Workshops finden in aller Regel in unserem Ausbildungscenter, Kirchstr. 17, 41363 Jüchen statt. Bei Seminaren/Schulungen/Workshops, die bestimmte Voraussetzung wie z.B. ein Schwimmbad, eine Sporthalle oder sonstige spezielle Logistik benötigen finden Sie den Hinweis zum Durchführungsort immer in der jeweiligen Beschreibung. Für Gruppen bei zeitgleicher Buchung und Zahlung der Gebühren kommen wir gerne auch zu einem Veranstaltungsort Ihrer Wahl. Die Kosten für diese, sind in solch einem Fall durch Sie selbst zu tragen.

 

  • Gebühren
Seminar-/Schulungs/-Workshop Gebühren verstehen sich jeweils pro Person und Veranstaltung inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Gewerbetreibenden und Firmenbuchungen wird die gesetzlich MwSt. selbstverständlich auf der Rechnung ausgewiesen.
Mit der verbindlichen Anmeldung wird grundsätzlich die jeweilige Gebühr in voller Höhe fällig. Sie erhalten umgehend mit der Anmeldungsbestätigung eine Rechnung. Der ausgewiesene Betrag muss unmittelbar und ohne weitere Abzüge auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Ansonsten kann die Anmeldung nicht als verbindlich angesehen werden. Bei Anmeldungen kürzer als sieben Tage vor Durchführung werden die Gebühren grundsätzlich in bar fällig.
Für bestimmte Seminare/Workshops werden kostenpflichtige Lehrmaterialien benötigt. Diese sind vom Teilnehmer separat von der Kursgebühr anzuschaffen. Bitte beachten Sie dazu die entsprechenden Hinweise in den jeweiligen Beschreibungen.

 

  • Stornierung
Sollten Sie kurzfristig von einem Seminar zurücktreten müssen, gelten folgende Stornogebühren:
  • Bis 10 Arbeitstage vor Seminarbeginn: keine Stornierungsgebühren
  • 9-3 Arbeitstage vor Seminarbeginn: Berechnung 50 % des Seminarpreises
  • 2-1 Tage vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen: Berechnung 100 % des Seminarpreises
Die Stornierung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Es zählt der Tag des Eingangs bei uns. Die jeweils gebuchte Veranstaltung ist übertragbar. Sie können somit grundsätzlich eine Ersatzperson benennen. Auf Anfrage wird Ihnen ggf. auch ein Ersatztermin angeboten. In diesem Fall erfolgt keine Gutschrift und es wird keine neue Rechnung gestellt.
Schulungsmaterialien können grundsätzlich nicht zurückgenommen werden.

 

  • Haftung
Bei Veranstaltungsausfall durch höhere Gewalt, durch Krankheit des Dozenten, oder unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars. In solchen Fällen können wir keinen Ersatz von Übernachtungs- u/o. Reisekosten, oder Arbeitsausfall leisten. Sie werden jedoch sofort benachrichtigt. Ein entsprechender Ersatztermin wird Ihnen unverzüglich genannt. Sollten Sie diesen nicht wünschen, so besteht die Möglichkeit einer Rückerstattung.
Wir behalten uns vor, wesentliche Abweichungen, Kürzungen und Ergänzungen der in unseren Publikationen beschriebenen Seminar-/Schulungs-/Workshop-Inhalte jederzeit durchzuführen.
Bei Verletzungen oder bei Verletzungsfolgen haftet der Veranstalter nicht, soweit ihn nicht der Vorwurf des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit trifft.

 

  • Urheberrechte
Die durch uns während der Veranstaltungen ausgehändigten Unterlagen dürfen nicht ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Die während der Seminare/Workshops zu Unterrichtszwecken zur Verfügung gestellte Software darf weder entnommen, noch ganz oder teilweise kopiert, oder verkauft werden. Im Falle eines Verstoßes hiergegen werden wir umgehend rechtliche Schritte einleiten.

 

§ 3 Geschäftsbedingungen zur Medienbearbeitung

  • Geltung
Die Geschäftsbedingungen der Firma Know How zur Medienbearbeitung gelten für alle Verträge, sowie Lieferungen und jegliche andere Leistungen. Abweichende Regelungen sowie Nebenabreden jedweder Form, auch von diesem Schriftformerfordernis, werden nur durch schriftliche Bestätigung unsererseits wirksam.

 

  • Urheberrecht bei Digitalisierung
Mit Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber, dass ausschließlich er die Rechte an den zu digitalisierenden Medien besitzt. Der Auftraggeber allein haftet für Urheberrechtsverletzungen jeglicher Art und hält die Firma Know How frei von eventuellen Schadensersatzansprüchen durch Dritte, welche durch Urheberrechtsverletzungen entstehen.
Zu jeder Zeit erlaubt sich die Firma Know How Aufträge abzulehnen, die offensichtlich gegen das Urheberrecht verstoßen oder rechtswidriges oder politisches Material aller Art enthalten. Die Firma Know How ist nicht verpflichtet eventuell bestehende Urheberrechte zu überprüfen.

 

  • Lieferung und Zahlung
Grundsätzlich gelten ausschließlich die Preise der jeweils aktuellen Know How Preisliste. Sonderpreise, wie auch Angebotspreise sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Zahlungen für Aufträge und Bestellungen bei Neukunden erfolgen ausschließlich gegen Vorkasse. Dies gilt auch bei Selbstabholer.
Folgeaufträge und Bestellungen (Lieferungen) an bereits gelistete Kunden erfolgen entweder gegen Vorkasse, Barzahlung oder gegen Rechnung, Zahlung innerhalb von sieben Tagen nach Wareneingang beim Auftraggeber, ohne weitere Abzüge. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug folgt mindestens eine Mahnung. Mahnungen sind kostenpflichtig und werden mit 10,- € berechnet. In diesem Falle berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Gerät die Firma Know How in Eigen zu vertretenden Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte. Setzt der Auftraggeber die Firma Know How nachdem diese in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen, so ist er nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Bearbeitungszeit bei Bild- und Film-Digitalisierung beträgt i.d.R. 4-14 Werktage zzgl. der Versandzeit, es sei denn es wurden keine anderen Lieferzeiten mit dem Auftraggeber vereinbart oder bei Auftragseingang dem Auftraggeber mitgeteilt. Foto- Videomaterial wird ausschließlich als versichertes Paket verschickt (s. auch (8) Haftung).

 

  • Eigentumsvorbehalt
Die Vertragsprodukte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

 

  • Rückgaberecht
Digitales Bildmaterial (z.B.) CD/DVD/Blu-Ray ist nach Entsiegelung grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.

 

  • Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Auftraggeber oder dessen Beauftragte auf diesen über. Soweit sich der Versand durch Verschulden des Auftraggebers verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Die Bestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung.

 

  • Gewährleistung
Die Firma Know How gewährleistet, dass die verkauften Vertragsprodukte zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Herstellerfehlern sind und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften haben. Bei Übernahme hat der Auftraggeber die Vertragsprodukte unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu kontrollieren.
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen bei uns angezeigt werden. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.
Bei Geltendmachung eines Garantiefalls muss das Kaufdatum anhand des Kaufbeleges nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert, an die Firma Know How eingeschickt werden.
Normaler Verschleiß oder Abnutzung unterliegt nicht der Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Auftraggeber den gelieferten Artikel verändert. Innerhalb der Gewährleistungspflicht besteht das Recht auf kostenlose Nachbesserung durch die Firma Know How. Teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig, sofern er die Funktion erfüllt und der vertraglichen Vereinbarung entspricht.

 

  • Haftung
Kunden-Vorlagen (z.B. Bild- und Tonträger) werden von der Firma Know How mit der größten Sorgfalt behandelt. Für Schäden an, und das Abhandenkommen von Kunden-Vorlagen, auch wenn diese nachweislich während der Auftragsbearbeitung entstanden sind, haftet die Firma Know How maximal bis zum augenblicklichen Handelspreis des unbenutzten Rohmaterials. Eine Haftung für ideelle Schäden schließt die Firma Know How ausdrücklich aus. Dies gilt nicht für den Fall des vorsätzlichen oder grob Fahrlässigen Handelns der Firma Know How oder eines seiner Mitarbeiter.

 

  • Datenschutz
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht die Firma Know How darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und in keinem Fall an Dritte weitergegeben. Die bei der Film- und Bild-Digitalisierung zwangsläufig erstellten Dateien von den Kunden-Vorlagen werden nach schriftlicher Eingangsbestätigung der Rücksendung durch den Kunden unwiderruflich gelöscht, im Falle der Nichtbestätigung spätestens 4 Wochen nach Fertigstellungsdatum.

 

§ 4 Geschäftsbedingungen zum Webdesign, oder allen Arten von Gestaltungsarbeiten

Bei Webdesign oder allen Arten von Gestaltungsarbeiten und Kreativ-Arbeiten folgen die Bestimmungen von Know How des jeweiligen Vertrags.

§ 5 Geschäftsbedingungen zur Foto- und Videoproduktion

  • Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen von Know How zur Auftragsarbeit in den Bereichen Fotografie und Videografie, im folgenden Arbeiten genannt, gelten für alle Verträge, Angebote, sowie Lieferungen und jegliche andere Leistungen in jeder Schaffensphase und insbesondere für digital generierte Bilder. Abweichende Regelungen werden nur durch schriftliche Bestätigung unsererseits wirksam. Sie gelten als vereinbart mit der Angebotsannahme durch den Auftraggeber. Es bedarf im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung keiner weiteren ausdrücklichen Genehmigung der Geschäftsbedingungen.

 

  • Leistungen des Fotografen
Grundsätzlich unterliegt die Gestaltung der Filmarbeiten im Ermessen des durch Know How gestellten Foto/Videografen. Der Foto/Videograf ist für die Beschaffung der Foto- und oder Videogeräte und aller Geräte, welcher zur Durchführung des jeweiligen Auftrages erforderlich sind, sowie mindestens eines Ersatzgerätes, verantwortlich. Für widrige Umstände, und höhere Gewalt, welche eine Aufnahmesitzung nicht erlauben, wird Know How nicht haften. Dazu zählen u.a. technische Defekte aller Art, Wetterwidrigkeiten bei Außenaufnahmen und Krankheit der Foto/Videografen während der Aufnahmesitzung. Werden die Aufzeichnungen erst nach oder bei Aufzeichnung durch einen der genannten Gründe teilweise oder vollständig beschädigt oder vernichtet, so ist dennoch die Leistung von Know How erbracht und die Vergütungsleistung entstanden. Ebenso bei von Know How nicht zu vertretender, aus einem der oben genannten Gründen entstandener Abweichung von der vereinbarten Qualität. Bei in vorherig krankheitsbedingten Ausfällen des geplanten Foto/Videografen bestimmt Know How den qualifizierten Ersatz. Bei der Ausführung der Arbeiten kann der Foto/Videograf weitere Personen seiner Wahl einsetzen (Assistenten).

 

  • Rechte und Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber erkennt grundsätzlich an, dass es sich durch Know How geliefertes Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) handelt. Jegliche Gestaltungswünsche oder Konzepte, die vom Auftraggeber verlangt werden, sind eigenständige und damit zu vergütende Leistungen. Erstelltes Bild-, insbesondere RAW-Dateien, und Filmmaterial bleiben im Eigentum von Know How. Der Auftraggeber hat in keinem Fall ein Retentionsrecht an den ihm überlassenen Bildmaterialien. Der Auftraggeber hat das ihm zur Verfügung gestellte Bildmaterial zu jeder Zeit mit größter Sorgfalt zu behandeln. Inhaltliche und qualitative Reklamationen bezüglich des Bildmaterials, sind innerhalb von 14 Tagen nach Empfang bei Know How zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bildmaterialien als genehmigt. Hierauf wird bei Zusendung des Materials noch einmal ausdrücklich hingewiesen. Der Auftraggeber ist grundsätzlich und zu jedem Zeitpunkt dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind. Kommt der Auftraggeber diesen Verpflichtungen nicht nach oder verschiebt er eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin, haftet dieser gegenüber Know How für die bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Außerdem hat Know How Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die vereinbarte Aufnahmesitzung, falls keine Absage oder eine Absage erst am vereinbarten Tag getätigt wird. Der ausführende Foto/Videograf ist nicht verpflichtet, die Zustimmung (Model Release) der abzubildenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Auftraggeber die Personen oder Orte bezeichnet hat, die abzubilden sind. Dies obliegt einzig und allein dem Auftraggeber. Know How darf den Auftraggeber für eigene Zwecke namentlich in Form von Foto- und Videomaterial als Referenz (schriftlich oder elektronisch, z.B. Internet) angeben.

 

  • Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erwirbt mit der Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der Arbeiten im vereinbarten Rahmen. Die Weiterlizenzierung durch den Auftraggeber an Dritte ist darin nicht erhalten. Eine Weitergabe des Materials an Dritte für rein private Zwecke steht dem Auftraggeber zu. Der Auftraggeber ist bei vereinbarungswidriger Nutzung verpflichtet, Know How eine Nutzungslizenz in Höhe von 150% des Honorars zu bezahlen. Know How darf das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen und vorbehaltlich anderweitiger Abmachung an Dritte weiter lizenzieren. Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Auftragsgebers müssen in jedem Fall gesondert vereinbart und damit vergütet werden. Jegliche Veränderungen des Bildmaterials, ob durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Know How gestattet.
Das Bildmaterial darf ohne anderweitige Absprache weder nachgestellt fotografiert, als Motiv im Bild verwendet oder abgezeichnet werden. Bei Verwendung des Bildmaterials sorgt der Auftraggeber für eine gebührende Namensnennung von Know How und des ausführenden Foto/Videografen. Know How kann im Falle der Verwendung des Bildmaterials in keinem Falle dafür haftbar gemacht werden, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten Rechte Dritter verletzt werden könnten.

 

  • Haftung
Know How und seine Mitarbeiter haften ausschließlich für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten und Mängelhaftung. Bei Ansprüchen gegen Know How seitens Dritter, dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Auftraggeber im Streitfall alle Schadenersatzforderungen und Prozesskosten. Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Auftraggeber trägt zudem die alleinige Verantwortung für die korrekte Betitelung des Bildmaterials.

 

  • Honorar
Das vereinbarte Honorar ist grundsätzlich brutto (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer) und sofort vor Ort in bar zahlbar ohne weitere Abzüge. Bei umfangreichen Produktionen, welche finanziellen Vorleistungen durch Know How erfordern, hat Know How Anspruch auf eine bei Beauftragung sofort fällige Anzahlung von 50% der gesamten Produktionskosten. Mehraufwendungen die der Ausführung des jeweiligen Auftrages dienen, wie z.B. gebührenpflichtige Aufnahmeorte und Requisiten, Kosten für Mietstudio, Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten sind nicht im Honorar enthalten und gehen in jedem Fall zu Lasten des Auftraggebers. Weitergehende Bildbearbeitung (Bildauswahlen treffen, RAW-Konversionen, Farb- und Tonwertkorrekturen, Retuschearbeit, etc.), die nicht in der Beauftragung enthalten ist, werden gesondert in Rechnung gestellt. Das Honorar ist grundsätzlich, auch bei Nichtnutzung des gelieferten Bildmaterials durch den Auftraggeber, zu leisten.

 

  • Lieferform
Die Lieferung des Bildmaterials erfolgt wahlweise auf eine CD oder DVD. Bei Fotoarbeiten kann der Auftraggeber auch ebenfalls Papierabzüge (auch nachträglich) bestellen, welche jedoch weitere Kosten mit sich bringen.
Jüchen, den 28.10.2009 - Stand 19.01.2012

 

 

KNOW HOW
Inh. Peter Sonnet
Odenkirchener Str. 21
41363 Jüchen

 

  

 

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Öffnungszeiten
Mo - Fr: 10:00 - 12:30
und von 14:30 - 18:00
Samstags nach Vereinbarung